Förderung

Wenn ihr Lust habt, ein studentisches Projekt auf die Beine zu stellen, dann könnt ihr bei uns Gelder dafür beantragen!

Die Vorteile eines selbst initiierten Projektes sind vielfältig. Zum Einen könnt ihr viele praktische Erfahrungen sammeln, die im Studienalltag in der Regel eher zu kurz kommen. Zum Anderen könnt ihr Theorie in Praxis umsetzen und fachübergreifend mit anderen Studierenden lernen und das vor allem selbstbestimmt.

Förderaufruf Studentischer Projektrat 1. Ausschreibung 2025

Für Projekte von September 2025 bis Februar 2026

Liebe Studierende,

der Studentische Projektrat nimmt wieder Projektanträge entgegen! Wenn ihr also Lust habt, ein studentisches Projekt durchzuführen, könnt ihr dafür bei uns finanzielle Unterstützung bis zu einer Höhe von 1.000 Euro pro Projekt beantragen. Die Antragsunterlagen hierfür findet ihr auf unserer Webseite. Bitte beachtet auch unbedingt die dort aufgeführten Förderkriterien.

Der Studentische Projektrat setzt sich aus fünf Studierenden aus unterschiedlichen Fachbereichen zusammen, die durch das Studierendenparlament (StuPa), den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA), sowie die Fachschaftenkonferenz (FSK) gewählt werden. Diese bearbeiten und beraten jedes Semester die eingegangenen Projektanträge und entscheiden am Ende über eine mögliche Förderung.

Wichtig: Der Studentische Projektrat finanziert sich aus QSL-Mitteln der Goethe-Universität, eine Förderung ist damit abhängig von der Bewilligung unseres QSL-Antrags. Eine finale Zusage können wir daher frühestens im Januar geben, weswegen die Projektdurchführung erst ab Februar möglich ist.

Schickt uns eure Anträge bis zum 20. April 2025 an mail@studentischer-projektrat.org! Unter dieser Mailadresse stehen wir auch gern für Rückfragen zur Verfügung.

Wir freuen uns auf eure Anträge und Projektideen!

Euer Studentischer Projektrat

Für die Beantragung euer Projektvorhaben dienen euch folgende Kriterien zur Orientierung:

  • formblatt-projektantrag
  • Antragsteller*in muss an der Uni Frankfurt immatrikuliert sein
  • eine strukturierte Konzeption des Projektvorhabens inklusive Kostenplan
  • die max. Förderhöhe beträgt 1000€
  • aus eurem Konzept sollte die Relevanz für das Studium hervorgehen
  • der eigene wissenschaftliche Anspruch sollte klar definiert sein
  • das Vorhaben sollte sich nicht zu stark mit der universitären Lehre oder anderen Angeboten der Universität überschneiden
  • ein kritischer Anspruch des eigenen Vorhabens sowie Interdisziplinarität sind wünschenswert
  • Zielgruppe eures Projektvorhabens sind die Studierenden der Uni Frankfurt. Für sie macht ihr euer Projekt. Solltet ihr darüber hinaus weitere Personenkreise ansprechen, ist dies natürlich sehr willkommen
  • Abschlussarbeiten, Praktika, individuelle Forschungsvorhaben oder Forschungsvorhaben das eigene Studium betreffend, kommerzielle Projekte und Bewirtungskosten sind von der Förderung ausgenommen
  • Honorarrechnungen können nur von externen Referent*innen gestellt werden; d.h. nicht von Beschäftigten, Doktorand*innen oder Studierenden der Goethe-Universität

Eure Ideen und euer Engagement bereichern unsere Universitätskultur und bilden interdisziplinäre Schnittstellen. Wir begrüßen daher insbesondere Projekte, die sich für einen möglichst großen Personenkreis öffnen und den Anspruch haben, über den eigenen Fachbereich hinaus Studierende zu erreichen.

Bei der Planung, Beratung, und Durchführung der finanziellen Abrechnung sowie für offene Fragen stehen wir euch gerne zur Verfügung.

Wichtig: Bitte erkundigt euch bei Fragen und Unsicherheiten vorab (!) bei uns.
Es erfordert sehr viel Zeit und Arbeit unvollständige oder fehlerhafte Rechnungsunterlagen nachträglich zu korrigieren und verzögert die Abrechnung unnötig.

Generell gibt es drei mögliche Abrechnungsszenarien:

  1. Die Rückerstattung von Geldern, die ihr für das Projekt vorlegt habt. In diesem Fall reicht ihr die Originalbelege für beispielsweise Büromaterial oder Druckkosten zusammen ein mit diesem Formular: Auszahlung_einmalig.
  2. Ihr habt im Rahmen eures Projektes beispielsweise bei einem Workshop oder einer Veranstaltungsreihe Referent*innen eingeladen und wollt diesen ein Honorar ausbezahlen. Diese füllen die auszahlungsanordnung-fuer-gastvortraege aus. Honorarrechnungen können nur von externen Referent*innen gestellt werden; d.h. nicht von Beschäftigten, Doktorand*innen oder Studierenden der Goethe-Universität.
  3. In manchen Fällen bietet es sich an, dass externe Referent*innen oder eine Druckerei direkt eine Rechnung an den Studentischen Projektrat stellen. Das ist zum Beispiel attraktiv bei hohen Druckkosten, die ihr nicht privat vorlegen könnt. Auch können Tätigkeiten, die im Rahmen des Projekts über externe Expertise eingeholt werden (z.B. professionelles Design oder Layout) in dieser Form abgerechnet werden. Bitte sprecht dies aber im Vorfeld ab, da bei der Rechnungsstellung einige Details geklärt sein müssen.